Lebenslang lernen.
In 14 Bundesländern haben Beschäftigte Anspruch auf Bildungsurlaub. Sie können sich in der Regel für fünf Tage pro Jahr bei vollem Gehalt freistellen lassen, um sich weiterzubilden. Der Erholungsurlaub bleibt unberührt. Wichtig: Das Seminar muss im Bundesland anerkannt sein, in dem Sie arbeiten. Die Kosten tragen Sie selbst.
Sachsen führt den Anspruch zum 1. Januar 2027 ein: Das Qualifizierungszeitgesetz wurde im Februar 2026 verabschiedet und sieht drei Tage pro Kalenderjahr vor. Bayern ist damit künftig das einzige Bundesland ohne gesetzliche Regelung.

Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub? Wie finde ich einen anerkannten Bildungsurlaub? Wie melde ich Bildungsurlaub beim Arbeitgeber an? Was tun, wenn es bei der Beantragung hakt? Alle Informationen und Gesetze finden Sie in unserer Infothek.